Wappen
Das Wappen der Gemeinde Köditz
Wappenbeschreibung:
In Gold eine rote Mütze mit silbernen Hermelinstulp, ihre Spitze besteckt mit fünf abhängenden silbernen Federn (ministerielle Zustimmung vom 07. Dezember 1959). Den Anlass zur Wappenannahme bot die 600-Jahrfeier der Gemeinde. Als Wappenfigur wurde das Schildbild der Freiherren von Falkenstein gewählt, die von 1666 ab lange Zeit in Köditz ansässig waren und sich gelegentlich in den Urkunden auch nach diesem Besitz „Herren auf Köditz” nannten. Das noch blühende Geschlecht erteilte die Zustimmung zur Verwendung seines Stammwappens. Deren Wappenbeschreibung lautete wie folgt: In Gold ein rechtsgekehrter mit Hermelin verbrämter roter Spitzhut mit goldenem Knopfe, besteckt mit 5 schwarzen Hahnenfedern. Auf dem Helme rot-goldenen Decken der Spitzhut.
Wappenanalyse:
Die Familiengeschichte der Freiherrn von Falkenstein, einem vogtländischen Geschlecht, trat erstmals mit der Chronik des Dorfes Köditz intensiver in das Blickfeld, als 1959 die 600-Jahrfeier der ersten urkundlichen Nennung vorbereitet wurde und gleichzeitig der Wunsch nach einem Gemeindewappen aufkam. Die Adelsfamilie leitete ihre Herkunft aus Köditz ab. Gelegentlich bezeichneten sie sich selbst in drei Generationen hindurch in den Urkunden als die „Herren von Köditz” bzw. das „Rittergut Köditz”. Deshalb nannten sie das barocke Schloss, in dem sie wohnten auch das „Haus Köditz” bzw. das „Rittergut Köditz”. Die Freiherren von Falkenstein waren für längere Zeit (von etwa 1670 bis 1760) in Köditz ansässig und somit eng mit der Geschichte des Ortes verbunden. Daher kam der Vorschlag auf, als Wappenfigur die rote Mütze mit dem silbernen Hermelinstulp aus dem Familienwappen der Freiherrn von Falkenstein in das Gemeindewappen zu übernehmen. Die Nachkommen des noch blühenden Geschlechts waren über die Anfrage, ob man sich das Familienwappen zu Nutzen machen dürfte, sehr erfreut, und stimmten der Verwendung zu. Der Einladung zur 600-Jahrfeier von Köditz konnte die adelige Familie jedoch leider nicht nachkommen, da zum gleichen Zeitpunkt der Vorsitzende des Familienverbandes in der Schweiz verstarb.
Entstehung des Wappens:
Aus Anlass der 600-Jahrfeier von Köditz, die im Juli 1959 stattfand, wurde Anfang des selben Jahres der Wunsch nach einem eigenen Gemeindewappen laut. Dieses Wappen sollte später auch als Siegel verwendet und in die Bürgermeisteramtskette eingearbeitet werden. Da allerdings die Zeit bis zum Jubiläum relativ kurz bemessen war, mussten so schnell wie möglich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit die Möglichkeit zu einer rechtzeitigen Wappengenehmigung bestehen blieb. Daher wurde zunächst in einer öffentlichen Sitzung per Gemeinderatsbeschluss festgelegt, dass ein neues Gemeindewappen entstehen soll. Weil die Freiherren von Falkenstein eng mit der Geschichte von Köditz verbunden waren, fragte man bei den inzwischen in der Schweiz wohnhaften Nachfahren an, ob man ihr Familienwappen hierfür hernehmen dürfte. Nach deren Zustimmung musste die Entscheidung über die Art des Wappens getroffen werden. Man hatte die Wahl zwischen einem gotischen, das zeitlich mit der Gründung des Dorfes vor 600 Jahre übereinstimmen würde, und dem um 1500 in Barockstil umgewandelten Wappen. Der zeitlichen Übereinstimmung zum Trotz beschloss der Gemeinderat, den barocken Stil zu bevorzugen. Der Heraldiker Karl Haas aus Kronach wurde beauftragt, nach einem Foto des Familienwappens der Freiherrn von Falkenstein, Skizzen für das Gemeindewappen zu erstellen. Über die Entwürfe wurde wiederum in einer Gemeinderatssitzung abgestimmt. Die gewählte Abbildung schickte man daraufhin zur Überprüfung der heraldischen Grundregeln und der ausreichenden Unterscheidung von anderen Wappen an die Generaldirektion der staatlichen Archive und das Landesamt für Denkmalpflege. Diese hielten die Skizze für „… ganz ausgezeichnet…” und legten lediglich einige Verbesserungsvorschläge bei. So sollte zum Beispiel als Abschluss an die Spitze des Hutes eine goldene Kugel angebracht, die mittlere Feder kürzer gemacht und vom oberen Rand des Wappens ein größerer Abstand eingehalten werden. Auch wurde darum gebeten, die Schraffierung an das Falkensteinische Wappen anzulehnen, da dadurch die Rundung der Mütze besser zum Ausdruck kommen würde. Daraufhin fertigte im September 1959 der Heraldiker Haas eine Reinzeichnung des neuen Wappens mit den Änderungen an. Diese wurde schließlich am 07.12.1959 ministeriell durch die Generaldirektion der staatlichen Archive, das Bayerische Staatsministerium des Innern, die Regierung von Oberfranken und das Landratsamt Hof genehmigt. Damit war die Gemeinde Köditz von nun an befähigt, das Wappen zu führen und dies auch für das Gemeindesiegel zu verwenden.
Link:
Das Köditzer Wappen im Haus der Bayerischen Geschichte